Formulare und Satzung
Kieler Woche 2015
Wieder in den Räumen der Fördesparkasse - Referentin Bildungsministerin Britta Ernst
Über 100 Teilnehmer nahmen an unserer diesjährigen Kieler Woche Veranstaltung, die nach zwei Jahren Abstinenz wieder in den neugestalteten Räumlichkeiten der Förde Sparkasse stattfand.
Eckard May begrüßte für die Förde Sparkasse und betonte dass die Förde Sparkasse ein engagierte Begleiter des Vereins auch in den zukünftigen Jahren gedankt zu sein.
Die Bildungsministerin Britta Ernst hielt die Festrede: Inklusion! Was bedeutet das für unsere Schullandschaft?
Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrter Herr Mey,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
zur 22. Festveranstaltung des Vereins „Arbeit für Behinderte“ haben Sie mich gebeten, über das Thema Inklusion und deren Bedeutung für unsere Schullandschaft zu sprechen. Dass diese Festveranstaltung genau in den Zeitraum der Kieler Woche fällt, gefällt mir gut: Der Einsatz für Inklusion gehört in das Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit und die Kieler Woche ist ausdrücklich auch ein Fest der Vielfalt. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Einladung.
Inklusion ist keine alleinige Aufgabe des Bildungssystems. Unsere gesamte Gesellschaft hat sich verpflichtet, dieses Menschenrecht umzusetzen. Inklusion in der Schule hat aber eine besonders große Bedeutung. Denn wie wollen wir miteinander arbeiten, in Familien leben, Freizeit gestalten, wenn die frühen Lebensjahre von Kindern und Jugendlichen nicht ein gutes Beispiel für ein gutes Miteinander sind?
Inklusion in der Schule hat in Schleswig-Holstein eine lange und gute Tradition. Bereits 1990 erhielten Eltern durch eine Schulgesetzänderung die Wahl, ob sie ihr Kind an eine Regelschule oder Förderschule einschulen wollen. In Schleswig-Holstein wurde also lange vor der UN-Behindertenrechtskonvention diese wichtige gesetzliche Weichenstellung vorgenommen. Da sind wir viel weiter als andere Bundesländer. Seitdem sind wir dabei, die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – mit ihren ganz unterschiedlichen Förderbedarfen – an unseren Schulen immer weiter voranzubringen.
Aktuell haben wir eine Inklusionsquote von über 67 Prozent. Das ist auch im bundesweiten Vergleich ein Wert, auf den wir stolz sein dürfen. Denn das heißt: Gut zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bzw. Förderbedarf gehen in die Regelschule. Das war 1990, als in Schleswig-Holstein das Schulgesetz novelliert worden ist, eine Vision, die noch in weiter Ferne lag. Ich bin über diese mutige Entscheidung damals sehr dankbar. Durch die frühe gesetzliche Verankerung des Wahlrechts für Eltern haben unsere Schulen und unsere Lehrkräfte bereits rund 25 Jahre Erfahrung mit Inklusion – wir sind natürlich mit dem Begriff Integration und noch einem etwas anderen Verständnis gestartet, aber trotzdem wurde begonnen, sich von speziellen Schulen als einzigem Angebot zu lösen. Vor allem war die Entwicklung der letzten 25 Jahre ein kontinuierlicher Prozess der kleinen Schritte. Darauf können die Schulen stolz sein. Wir schauen aber nicht nur auf die Quote, sondern haben auch die schrittweise Verbesserung der Qualität der gemeinsamen Beschulung im Blick. Die Landesregierung hat im letzten Jahr ein Inklusionskonzept vorgelegt.
Die einzelnen Punkte unseres Unterstützungskonzepts sind umgesetzt oder in der Umsetzung:
Inklusion ist Teil der Lehrerausbildung für alle Lehrkräfte geworden – wir wollen Lehrerinnen und Lehrer so ausbilden, wie wir es in unserem Schulsystem brauchen. Und wir wollen sie stark machen für ihren Alltag in den Schulen. Inklusion wird eine größere Rolle in unseren Fortbildungsangeboten spielen.
Für die Landesregierung steht die Unterstützung der Kinder im Mittelpunkt. Uns ist wichtig, dass die Schritte zu mehr Inklusion auf breite Akzeptanz treffen. Daher gibt es weiterhin Förderzentren.
Das Land SH finanziert mit 17,8 Mio. Euro Schulsozialarbeit.
Wir schaffen mit Schulischen Assistenzen ein neues und zusätzliches Unterstützungssystem für die Schulen. Das Land stellt dafür jährlich 13,2 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Umsetzung haben wir mit dem Städteverband und dem Gemeindetag ein 3-Optionenmodell vereinbart. Damit können die Schulträger im Rahmen eines Optionsmodells Schulische Assistenzkräfte direkt oder über Träger einstellen. Wo dies nicht gleich gelingt, wird das Land dies zunächst übernehmen.
In diesen Wochen haben wir vier Regionale Fachgespräche mit den Schulen zur weiteren Umsetzung von Inklusion. Das zweite Regionale Fachgespräch wird in dieser Woche in Rendsburg stattfinden. Meine Damen und Herren, ich bin, wie Sie wissen, nicht nur Ministerin für Schul-, sondern auch für Berufsbildung. Dass mit meinem Wechsel nach Schleswig-Holstein diese beiden wichtigen Bereiche in einem Ministerium vereint wurden, freut mich sehr. Beides gehört für mich sehr eng zusammen. Und das wird auch deutlich, wenn wir über Inklusion sprechen. Gelungene Inklusion in der allgemein bildenden Schule muss sich fortsetzen in der Berufsbildung.
Mir ist Inklusion in der beruflichen Bildung besonders wichtig. Ich spreche insbesondere vom Übergang aus der Schule in den Beruf, von der beruflichen Qualifizierung und von der Ausbildung junger Menschen mit Förderbedarf. Die Regionalen Berufsbildungszentren und berufsbildenden Schulen arbeiten schon seit Jahren an der Verankerung von Inklusion. Ein Beispiel dafür ist das Inklusionskonzept „InGE“ am BBZ Schleswig, das junge Erwachsene mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung individualisierte Berufswege eröffnet. Dies ist eine hilfreiche Ergänzung zu der Arbeit der Werkstätten für behinderte Menschen. Wir wünschen uns, dass die jungen Menschen dadurch Zugänge zur beruflichen Qualifizierung und zum allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.
Wir brauchen einen übergreifenden Diskussions- und Arbeitsprozess, um auszuloten, wie wir den Übergang verbessern können. In diese Diskussion wollen wir die Sozialpartner stärker mit einbeziehen, denn die Arbeitswelt muss sich auch ändern. Das ist ein dickes Brett, das wir bohren, aber ich möchte, dass junge Menschen mehr Auswahl haben, wenn es um Perspektiven nach der allgemein bildenden Schule geht. Unser Ziel ist es, Inklusion in der Schule und in der Beruflichen Bildung so zu verwirklichen, dass sie selbstverständlich gelebt wird. Wenn unsere Gesellschaft wirklich inklusiv ist, brauchen wir irgendwann den Begriff „Inklusion“ nicht mehr. Es geht um optimale individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Dies wird nach und nach zum Selbstverständnis aller Schulen.
Die Schulen sind dabei, sich zu verändern, und sie brauchen Unterstützung, um diese Aufgabe gut bewältigen zu können. Dennoch ist mir sehr bewusst: Wir könnten heute nicht so über Inklusion diskutieren, wenn nicht viele Bürgerinnen und Bürger und darunter sehr viele Eltern von Kindern mit Behinderung einen besseren Platz in der Gesellschaft für ihre Kinder eingefordert hätten. Hier ist in den letzten Jahren viel Zeit und Energie investiert worden.
Ohne dieses Engagement, für das ich mich bedanke, wären wir nicht so weit.
Vielen Dank.
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